Europäische Richtlinie für Finanzberatungen
Am 22.5.2007 trat in Deutschland das EU-Vermittler-Gesetz in Kraft. Spätestens seit diesem Zeitpunkt muss jeder Versicherungs- und Finanzberater in Deutschland eine Erlaubnis zur Ausübung seines Berufes haben.
- Er muss in dem Zentralregister bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen sein.
- Persönliche Zuverlässigkeit: Er darf in der Vergangenheit keine Straftaten begangen haben.
- Ausreichende fachliche Qualifikation: Mindestens Versicherungsfachmann (BWV) oder besser noch Versicherungskaufmann, Bankkaufmann, Finanz-Fachwirt, etc.
- Geordnete Vermögensverhältnisse.
- Er muss eine Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro nachweisen.
- Jeder Berater muss seine Kunden darüber vor Abschluss des ersten Vertrages aufklären ob er als gebundener oder ungebundener Vermittler, unabhängiger Makler oder Versicherungsberater tätig ist und ob es Beteiligungen von über 10% seines Beratungsunternehmens an Versicherungskonzernen gibt, oder umgekehrt.
- über jedes Gespräch hat der Berater ein Protokoll zu führen und es seinen Kunden auszuhändigen. Der Kunde kann auf das Protokoll verzichten.
- Dem Kunden muss die Anschrift der Beschwerde- und Schlichtungsstelle mitgeteilt werden. Ombudsleute finden Sie hier!
Achtung: Keiner Erlaubnis bedürfen die sog. „gebundenen Versicherungsvertreter“. Diese arbeiten nur für ein Versicherungsunternehmen. Die Erlaubnispflicht entfällt dann, wenn durch das Versicherungsunternehmen die uneingeschränkte Haftung aus der Vermittlertätigkeit übernommen wird.
Wer als gebundener Versicherungsvermittler für nur ein Versicherungsunternehmen tätig ist, das für ihn die volle Haftung übernimmt, wird ohne Überprüfung der Sachkunde durch die IHK als Versicherungsvermittler zugelassen und registriert. Hierbei handelt es sich um die sog. Scheinselbständigkeiten. Diese sind, wie Arbeitnehmer auch, sozialversicherungspflichtig. Der „Arbeitgeber“ hat hier für eine entsprechende Qualifikation zu sorgen, ohne dass ihm die Art und Weise vorgeschrieben wird.
Ich bin als Versicherungskaufmann und Finanz-Fachwirt seit dem 1.1.2000 selbständig tätig und konnte somit eine weit höhere fachliche Qualifikation als gefordert nachweisen.
Ich arbeite als unabhängiger Makler gemäß § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und bin unter der Nummer D-JJA9-TT0M0-24 im Vermittlerregister eingetragen.
Meine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht bei der R+V-Versicherung und hat eine Versicherungssumme von 1,2 Millionen Euro.
Die für mich zuständige Handelskammer ist die
Handelskammer Lübeck
Fackenburger Allee 2
23554 Lübeck
Telefon 0451-6006-0 |