Drohende Geldbuße bei Verstoß gegen die Versicherungspflicht
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Abgeltungssteuer 2009
Zum 1. Januar 2009 wird in Deutschland die Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) eingeführt. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Kapitalertragsteuer. Die notwendigen Änderungen in den verschiedenen Steuergesetzen wurden durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 geschaffen.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Damit sind auch solche Gewinne, die bisher nur im Rahmen der Spekulationsgeschäfte steuerlich erfasst wurden, erstmals auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerpflichtig.
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Die Gesundheitsfonds 2009
Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ab 2009.
Nach dem Gesetzentwurf wird des weiteren die Honorierung der Ärzte neu geregelt und die Arzneimittelversorgung geändert. Beitrags- und Steuergelder sollen zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Die Krankenkassen sollen die Sozialversicherungs-beiträge zunächst einziehen und an die neue Zentralbehörde übertragen. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen werden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der durch das Bundesgesundheitsministerium festgelegt wird. Krankenkassen, die mit den ihnen aus dem Gesundheitsfonds zugeteilten Mitteln nicht auskommen, können zusätzliche Beiträge (bis 8 € pro Monat ohne Einkommensprüfung, bei höheren Pauschalsätzen beschränkt auf 1% des Einkommens) vom Arbeitnehmer erheben.
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Altersvorsorge von Selbständigen besser geschützt
Selbständige müssen nicht mehr fürchten, nach einer Insolvenz ihre private Vorsorge vollständig zu verlieren. Der Bundestag hat ein Gesetz zum Pfändungsschutz beschlossen.
Bisher mussten Selbständige ihre private Versicherung kündigen und mit dem Rückkaufswert Schulden tilgen. Jetzt dürfen sie, je nach Alter, pro Lebensjahr zwischen 2000 Euro (für 18 bis 29-jährige) und 9000 Euro (für 60 bis 65-jährige) auf einem Altersvorsorgekonto liegen haben, ohne dass etwas gepfändet werden darf. Die Höchstgrenze liegt bei 238.000 Euro.
Der Schutz gilt nur für Verträge, bei denen die Rente nicht vor dem 60. Lebensjahr fließt. Der Schutz gilt nicht, wenn Kapital auf einen Schlag ausgezahlt werden kann. Daher müssen Kunden mit einer Kapital-Lebensversicherung mit ihrem Versicherer eine Rentenzahlung vereinbaren.
Rente mit 67 - Wen trifft es?
Fünf Jahre noch, dann sollen die Deutschen nach dem Willen der schwarz-roten Koalition schrittweise immer später in Rente gehen. Ab 2029 heißt es: Die normale Altersrente gibt es erst ab 67. Wen es trifft und worum es geht hat tagesschau.de in Fragen und Antworten zusammengestellt.
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Neues Vermittlerrecht trat am 22. Mai 2007 in Kraft
Seit dem 22. Mai 2007 gelten für die Versicherungsvermittlung in der Bundesrepublik Deutschland die Bedingungen des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts.
Es sieht vor, dass Versicherungsvermittlung und –beratung zukünftig erlaubnispflichtige Gewerbe werden (§§ 34d und 34e GewO). In Hamburg arbeitende, ungebundene Vermittler – also Makler und Mehrfachagenten, die nicht nur einem Versicherer zuarbeiten – müssen seit dem 22. Mai 2007 bei ihrer Handelskammer eine Gewerbeerlaubnis beantragen und sich in einem bundesweiten Register eintragen lassen. Nachgewiesen werden müssen persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine fachliche Qualifikation. weiterlesen...
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